Familienrechtsschutz: Was ist versichert und was nicht?

Mit einem Familienrechtsschutz sind alle nahestendenden Menschen rechtlich auf der sicheren Seite. Das denken zumindest die meisten Deutschen, die eine solche Police abschließen. Natürlich ist ein Familienrechtsschutz in vielen Fällen hilfreich, um sein Recht ohne das Risiko eines finanziellen Desasters durchsetzen. Doch ein Rundum-Sorglos-Paket, wie die Werbeslogans der Versicherer versprechen, ist der Familienrechtsschutz nicht.

Zwar kann ein Gesamtpaket billiger als die Versicherung der Einzelleistungen sein, aber einen uneingeschränkten Schutz bietet auch dieses Angebot nicht. Übernommen werden bei einem Familienrechtsschutz in der Regel das gesetzliche Honorar des Anwalts, die Kosten für das Gericht und die Gegenseite. Wie bei jeder Versicherung gibt es aber auch hier Ausnahmen, die zu teuren Missverständnissen führen können.

Glückliche Familie im ParkBevor ein Familienrechtsschutz abgeschlossen wird, ist daher ein Anbietervergleich und eine genaue Prüfung der Leistungen nötig. Denn dadurch kann garantiert werden, dass die häufigsten Schadensfälle mit einbezogen sind. Die Kosten für die Beiträge können durch den Ausschluss weniger wichtiger Einzelleistungen, die Vereinbarung eines Selbstbehalts sowie eine begrenzte Deckungssumme erheblich gesenkt werden.

Das Team von rechtsschutzversicherungstest.de erklärt Ihnen die wichtigsten Kriterien eines Familienrechtschutzes nicht nur theoretisch, sondern auch anhand von aussagekräftigen alltäglichen Beispielfällen. Zudem geben wir Ihnen einen Überblick über den Markt und nennen Ihnen die Versicherer, die sich in den Tests der Verbrauchereinrichtungen bewährt haben.

Wer ist in den Familienrechtsschutz mit einbezogen?

Beim Familienrechtsschutz können sich mehrere Personen zusammenschließen und dadurch im Vergleich zu Einzelpolicen deutlich Kosten sparen. Der Versicherte kann neben der eigenen Person die folgenden Menschen mit in den Familienrechtsschutz einbeziehen:

  • den Ehegatten, Lebensgefährten oder den Partner aus einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • seine minderjährigen Kinder,
  • die Kinder des Ehepartners,
  • Lebensgefährten oder Lebenspartners
  • volljährige Kinder bis zum 25. Lebensjahr, sofern sie im gemeinsamen Haushalt leben und sich noch zur Schule gehen oder eine Ausbildung oder Studium absolvieren. Verdient der Nachwuchs schon sein eigenes Geld oder heiratet er, muss er sich selbst versichern.
  • minderjährige und volljährige Kinder außerhalb des gemeinsamen Haushalts, sofern sie nicht verheiratet sind und/oder sich noch in Ausbildung oder Studium befinden
  • seine Eltern oder Großeltern, sofern sie im gemeinsamen Haushalt mit dem Versicherten leben

Bevor Sie einen Kontrakt zum Familienrechtsschutz unterschreiben, sollten Sie prüfen, ob Sie nicht bereits mitversichert sind. So können Sie auch etwa über Ihren Partner mitversichert sein, sofern dieser eine entsprechende Police besitzt und Sie mit ihm zusammenleben. Das Portal Statista weist leicht abweichende Angaben zu der Häufigkeit eines Familienrechtsschutzes im Haushalt auf.

Im Jahr 2013 besaßen demnach zwischen 16,26 und 17,93 Millionen der mindestens 14-jährigen Deutschen einen Familienrechtsschutz oder waren in der Police eines anderen Familienmitglieds mitversichert. Weitere 350.000 Menschen planten den Abschluss einer solchen Versicherung oder wollten ihren bestehenden Familienrechtsschutz mit zusätzlichen Leistungen weiter ausbauen. Insgesamt nimmt das Interesse an einem Familienrechtsschutz zwar nur leicht, aber dafür kontinuierlich zu. Das hängt in erster Linie mit den steigenden Anwaltskosten zusammen. Klagte ein Arbeitnehmer mit einem Bruttoverdienst von 3.000 Euro im Jahr 2013 gegen eine Kündigung, musste er für die anwaltliche Hilfe 1.950 Euro bezahlen. Zuvor lag der Betrag bei 1.730 Euro, mittlerweile dürfte er mit Sicherheit über 2.000 Euro Honorar gestiegen sein.

Welche Leistungen sind beim Familienrechtsschutz enthalten?

Wie bei jeder anderen Rechtsschutzversicherung auch können auch beim Familienrechtsschutz bestimmte Kombinationen oder Einzelleistungen ausgewählt werden. Eine private und berufliche Absicherung umfasst einen Schadensersatz-, Arbeits-, Straf-, Sozialgerichts-, Beratungs- und Steuerrechtsschutz. Nach § 25 Abs. 3 ARB 94 (allgemeine Rechtsschutzversicherungsbedingungen) kann der Versicherungsnehmer auch einen Vertragsrechtsschutz und einen Eigentums- oder Mietrechtsschutz mit einschließen. Somit wären auch Streitigkeiten mit dem Verkäufer eines defekten Laptop oder Ärger mit dem Vermieter abgedeckt.

Bei einem solchen Paket aus privatem und beruflichem Rechtsschutz fehlt der Verkehrsschutz, der jedoch zumeist sinnvoll ist. Denn durch einen Unfall im Straßenverkehr können Schäden entstehen, welche die eigene Existenz bedrohen. Daher kann ein Leistungspaket aus Privat-, Berufs- und Verkehrsschutz geschnürt werden. Der Verkehrs-Rechtsschutz kann auch als Einzelpolice für ein oder mehrere Fahrzeuge der versicherten Familienmitglieder abgeschlossen werden.

Abhängig von der Berufsgruppe sind die diversen Bereiche des Familienrechtsschutzes unterschiedlich sinnvoll. Gewerkschaftsmitglieder genießen etwa schon einen Berufsrechtsschutz, den sie privat daher nicht extra absichern müssen. Mitglieder im Mieterverein wiederum benötigen keinen gesonderten Mietrechtsschutz.

Nicht zu verwechseln ist der Familienrechtsschutz jedoch mit dem Privatrechtsschutz, der Angelegenheiten innerhalb der Familie regelt. So werden etwa Scheidungskosten innerhalb eines Familienrechtsschutzes im Regelfall ausgeschlossen. Lesen Sie dazu gerne unseren Artikel zum Thema Rechtsschutzversicherung Scheidung. Auch alle anderen Fragen des Familienrechts, die etwa den Unterhalt oder das Erbrecht betreffen, sind alles andere als Standard und in den meisten Policen auf ein Mindestmaß an Beratung begrenzt.

Tipp
Lesen Sie auch unseren Artikel zum Thema ob eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll ist oder nicht. Ein weiteres häufiges Missverständnis liegt in dem Schadenersatz, den Sie nach einem Unfall an verletzte Personen bezahlen müssen. Mit einem Familienrechtsschutz können Sie lediglich bei einer Mediation und vor Gericht verhandeln, der eigentliche Schadenersatz wird aber nur von einer Haftpflichtversicherung übernommen. Übrigens kommt der Familienrechtsschutz-Versicher logischerweise nicht für einen Rechtsstreit gegen sich selbst auf, wenn sich der Versicherte über eine abgelehnte Leistung ärgert.

Familienrechtsschutz: Wartezeiten und Vertragsdetails unter die Lupe nehmen

Die wesentlichen Unterschiede bei den Konditionen liegen bei der Höhe einer eventuellen Selbstbeteiligung und der Höhe der Deckungssumme. Die Stiftung Warentest rät hierbei als Verbraucher zu Kompromissbereitschaft, da die Beiträge erheblich gesenkt werden können. Auch die vereinbarte Wartezeit ist beim Familienrechtsschutz nicht außer Acht zu lassen. So dauert es in der Regel drei Monate, bis der Rechtsschutz greift. Ausnahmen werden meistens nur bei einem übergangslosen Wechsel zu einem neuen Anbieter gemacht. Vermeintliche Details können später eine erhebliche Wirkung haben. So ist beispielsweise die Einjahresregel eine wichtige Klausel, mit welcher ein rechtlicher Beistand im Schadensfall gewährt werden kann.  Bei Verträgen ohne diese Klausel haben vermeintlich abgehakte Ereignisse aus der Vergangenheit eine große Bedeutung.

Ein Beispiel aus der Berufswelt: Ein Arbeitnehmer wird im Februar 2013 abgemahnt, nachdem er zu spät zur Arbeit erschienen ist. Ein Jahr später schließt er im Februar 2014 einen Familienrechtsschutz ohne Einjahresregel ab. Wiederum einige Monate später erscheint er erneut unpünktlich auf der Arbeit und wird deshalb von seinem Chef gefeuert. Nun weigert sich der Versicherer, die Anwaltskosten für die Kündigungschutzklage zu erstatten. Denn bereits die Abmahnung im Februar 2013 habe die Kündigung verursacht, und zu diesem Zeitpunkt lag schließlich noch keine Versicherung vor. Der Versicherungsnehmer ist also gleich doppelt gestraft, weil er erstens ohne Job und zweitens ohne Rechtsschutz für eine Klage dasteht.

Ist die Einjahresregel enthalten, ist das jedoch auch kein Freifahrtschein. Bei latenten Streitigkeiten, etwa dauerhaften Problemen mit Ihrem Vermieter, können Sie nicht einfach eine Police abschließen, mit dem Ziel später eine Klage einzureichen. Das gilt insgesamt für den Familienrechtsschutz: Wenn sich vor dem Vertragsabschluss ein akuter Rechtsstreit bereits abzeichnet hat, kriegen Sie die Kosten nicht erstattet. Dies ist nur ein Beispiel, wieso Sie den Leistungsumfang des Familienrechtsschutzes genau checken sollten. Auch eine professionelle Beratung kann in diesem Zusammenhang nicht schaden.

Beispiele für Familienrechtsschutz aus der Praxis

Familie vor dem LaptopDie genauen Leistungsansprüche liegen beim Familienrechtsschutz häufig im Kleingedrucken verborgen. Oft entsteht daher Verwirrung, was versichert ist und was nicht. Viele Versicherte nehmen auch an, dass sie bestimmte Leistungen erhalten können, die in ihrem Vertrag jedoch nicht enthalten sind. Doch Basistarife haben nach Angaben der Stiftung Warentest oft große Lücken. An dieser Stelle möchten wir Sie anhand einiger Beispiele aus dem Alltag der Musterfamilie Meier aufklären:

Vater Ralf und sein Familienrechtsschutz

Vater Ralf lässt wegen einer Midlife-Crisis bei der Arbeit immer mehr nach. Wird ihm ein Aufhebungsvertrag angeboten oder gar gekündigt, kann er sich mit einem Familienrechtsschutz dagegen wehren (insofern keine Klausel dagegen spricht). In einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht kann er auf seinen Kündigungsschutz pochen und seine Versicherung übernimmt die Kosten für Anwalt und Gericht. Verklagt der Chef seinen Arbeitnehmer jedoch wegen Diebstahl von Arbeitsmaterialien oder wegen einer Beleidigung, sieht die Sache anders aus. In einem solchen Fall kommt der Familienrechtsschutz nicht auf.

Mutter Ingrid und ihr Familienrechtsschutz

Mutter Ingrid wird von Zeit zu Zeit mit kleinen Verkehrssünden auffällig. Mehrmals wird sie von einer Politesse beim Falschparken erwischt. Die Knöllchen werden ihr vom Familienrechtsschutz jedoch nicht erstattet. Dafür kann sie anwaltlichen Beistand in Anspruch nehmen, nachdem sie nach einer Silberhochzeit aus dem Bekanntenkreis mit 0,7 Prozent Alkohol am Steuer erwischt wird.

Sohn Moritz und sein Familienrechtsschutz

Sohn Moritz ist als Minderjähriger in einen Arbeitsunfall verwickelt, durch den er eine leichte, aber dauerhafte gesundliche Beeinträchtigung davonträgt. Jedoch möchte die Berufsgenossenschaft keine Unfallrente an ihn zahlen. Vor dem Sozialgericht kommt es daher zur Klage. Hierbei springt der Sozial-Rechtsschutz des Familienrechtsschutzes ein. Später nimmt Moritz ein Studium auf und gerät mit dem Bafög-Amt in Konflikt. Hilfesuchend wendet er sich an den Familienrechtsschutz. Doch vergeblich, denn in einer solchen Angelegenheit erhält er von seiner Versicherung keine Unterstützung. Auch, nachdem er sich im Internet illegal Filme beschafft hat und daraufhin abgemahnt wird, kann er sich nicht auf den Familienrechtsschutz verlassen.

Oma Hildegard und ihr Familienrechtsschutz

Seit ihr Mann Ewald gestorben ist, verbringt Oma Hildegard viel Zeit auf Reisen. Bei einem Türkei-Urlaub muss sie jedoch vor Ort entsetzt feststellen, dass der Reiseveranstalter falsche Angaben gemacht hat. Das Hotel kostet deutlich mehr als erwartet. Die Mehrkosten kann sie später durch ihren Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht mithilfe des Familienrechtsschutzes einklagen. Wieder zu Hause, lässt sie sich bei einer Kaffeefahrt von dubiosen Gewinnzusagen blenden. Diese kann sie jedoch nur ohne ihren Rechtsschutz einfordern.

Hund Bello und sein Familienrechtsschutz

Hund Bello verliert auf der Straße die Kontrolle und beißt einen Passanten, der die Familie Meier daraufhin verklagt. Für die gerichtliche Auseinandersetzung können die Meiers nicht auf ihren Familienrechtsschutz zählen. Anders sieht es aus, wenn einer der Familienmitglieder von einem fremden Hund attackiert und gebissen wird. In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Hilfe vor Gericht.

Kleiner Tipp: In diesem Fall würde eine Hundehaftpflicht einspringen!

Familienrechtsschutz im Test von Franke & Bornberg 2019

Beim Familienrechtsschutz sind sowohl die Kinder (wenn minderjährig oder ohne Einkommen), als auch der Partner mitversichert. 8 Versicherer schneiden im Test sehr gut ab. Unter anderem finden sich die folgenden Versicherer unter den Top-Ergebnissen in der Familienrechtsschutz Versicherung:

  1. Deurag: SB 150
  2. Auxilia: Jurprivat inkl. Vorsorge-RS und Spezial-Straf-Rechtsschutz
  3. ARAG: Aktiv Rechtsschutz Komfort
  4. DMB: Prestige
  5. Roland: PBV-RS + Immobilien-RS

Wäre da nicht der Preis der Familienrechtsschutzversicherung. Für den Preis erhält nur die WVG die Bestbewertung. Auf das Jahr betrachtet, finden sich hier Preis-Unterschiede von bis zu 200 Euro. Es macht also wirklich Sinn, sich in einem kostenlosen Vergleich einen guten Überblick über Leistungen und Preise der verschiedenen Rechtsschutzversicherer einzuholen.

DAS und Allrecht im Familienrechtsschutz-Test der Stiftung Warentest 2014 vorn

Im umfassenden Familienrechtsschutz-Test der Stiftung Warentest, vorgenommen durch das Magazin Finanztest 12/2014, wurden 218 Tarifvarianten von 66 Versichern unter die Lupe genommen. Das Urteil fällt dabei größtenteils positiv aus: 84 Tarife sind gut, 84 befriedigend und nur 50 ausreichend. Dabei ist die Preisspanne für ein mit gut bewertetes Angebot beachtlich. Mit 458 Euro ist der Tarif der Roland mehr als doppelt so teuer als der günstigste Huk24-Tarif für 222 Euro.

Als Rechtsschutzversicherung Testsieger kürte das Institut die Deurag, die ihren Familienrechtsschutz unter dem Namen Allrecht verkauft, sowie die DAS.  Während der DAS-Premium-Tarif jährlich 366 Euro kostet, müssen Verbraucher beim Privat-Tarif der Allrecht nur 284 Euro bezahlen. Beide Anbieter haben den besten Leistungsumfang. Die Unterschiede zu schlechter eingestuften Versicheren machen sich vor allem beim Familien- und Erbrecht deutlich bemerkbar. Bei Unklarheiten über das Erbe oder den Unterhalt kommen viele Versicherer nur für eine erste anwaltliche Beratung in einer Höhe von 250 Euro auf.

Zusätzliche Leistungen, wie etwa Schriftverkehr mit den Mitgliedern einer Erbengemeinschaft, muss der Versicherungsnehmer selbst tragen. Anders sieht es bei Allrecht und DAS aus. Für einen außergerichtlichen Rechtsbeistand bei familiären Streitfällen schüttet die Allrecht 750 Euro, die DAS sogar bis zu 1.000 Euro aus.

Der einzige Versicherer, der auch bei einer Trennung Familienrechtsschutz gewährt, ist hingegen die ARAG. Allerdings erst nach einer dreijährigen Wartezeit und bei starken zusätzlichen Kosten und einem höheren Selbstbehalt für den Versicherungsnehmer. Wer also bereits getrennt lebt und sich in Kürze scheiden lassen möchte, erhält auch hier keinen Rechtsschutz. Darüber hinaus ist der Familienrechtsschutz generell häufig auf eine gerichtliche Auseinandersetzung beschränkt. Ein guter Familienrechtsschutz greift aber bereits im Vorverfahren, etwa wenn ein Widerspruch eingelegt wird. Die Tarife der Allrecht, HDI/Roland, Arag, Deurag, Roland sowie Örag zeichnen sich zudem dadurch aus, dass sie den Familienmitgliedern ohne Wartezeit sofortigen Rechtsschutz gewähren.

Online-Anbieter gewähren oft Rabatte für den Familienrechtsschutz

Beim Familienrechtsschutz kann es sich auszahlen, sich mit verschiedenen Online-Rechner einen Überblick über den Markt zu verschaffen. Oft gibt es hier im Vergleich zum Filialbetrieb auch Vergünstigungen. Anbei zwei Beispiele für Kosten einer Rechtsschutz für einen Mann im öffentlichen Dienst. Wenn der Familienrechtsschutz sowohl für den Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtschutz einsteht, zahlt der Mann jährlich zwischen 161,68 Euro (Versicherer DMB, Tarif Securo) und 431 Euro bei der Auxilia im Tarif Jurprivat. Ein 60-jähriger Beamter, der den Verkehrsschutz ausschließt, muss für die Absicherung seiner Familie zwischen 101,65 Euro bei der Deurag (Tarif Recht Aktiv 55 Vario) und wiederum 431 Euro bei der Auxilia pro Jahr einplanen.
1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (2 votes, average: 5,00 out of 5)

Loading...