Deutsche Arbeitnehmer erhalten im europäischen Vergleich nur eine durchschnittliche Abfindung. Mit 40.000 Euro pro Kopf bleibt die Entschädigung hierzulande weit hinter Italien zurück. Das deckt das Prüfungsunternehmen Deloitte in der Studie“International Dismissal Survey“ auf. Oftmals streiten Unternehmen und Arbeitnehmer vor Gericht um die Höhe der Abfindung. Die passende Rechtsschutzversicherung übernimmt die Prozesskosten und erhöht damit die Chancen auf ein gutes Abschiedsgeld.
31 Länder wurden in dem Vergleich berücksichtigt. Das arbeitnehmerfreundliche Deutschland liegt mit Platz 15 überraschend nur im Mittelfeld. In Sachen Abfindung haben Unternehmen in Malta die besten Karten: Nur 9.055 Euro werden in dem Kleinstaat durchschnittlich pro Kündigung gezahlt. Auch unser Nachbarland Schweiz ist mit 19.126 Euro unternehmerfreundlich. In Deutschland erhalten Arbeitnehmer 39.370 Euro. Damit sind zwar die Kündigungsfristen länger als in anderen Ländern, die Abfindung fällt jedoch nicht außerordentlich hoch aus. Richtig teuer wird es für Unternehmen in Schweden (über 78.000 Euro), Belgien (88.500 Euro) sowie Italien (über 110.000 Euro).
Halbes Monatsgehalt pro Jahr
In Deutschland findet sich in § 1a des Kündigungsschutzgesetzes eine Faustregel für Abfindungen. Jedes Jahr der Beschäftigung wird mit einem halben Brutto-Monatsgehalt entlohnt. Beispielsweise erhält so ein gekündigter Mitarbeiter mit einem Verdienst von 5.000 Euro brutto nach 10 Jahren in der gleichen Firma 25.000 Euro. Der Kündigungsschutz gilt für alle, die mindestens ein halbes Jahr in einem Betrieb mit mehr als zehn Mitarbeitern angestellt waren.
Dass überhaupt eine Auszahlung gezahlt wird, ist nicht selbstverständlich. Sind die Gründe für eine verhaltens- oder personenbedingte Kündigung gerechtfertigt, wird üblicherweise keine Abfindung ausgezahlt. Solche Fälle können bei einem wiederholten krassen Fehlverhalten oder nach einer gravierenden Krankheit oder einem Unfall eintreten. Sind die Gründe nicht plausbibel, ist ein Rechtsschutz ebenso hilfreich wie bei betriebsbedingten Kündigungen. da Umstrukturierungen und Massenentlassungen durch den Arbeitgeber zu veranworten sind, ist dieser dem Arbeitnehmer eine Abfindung schuldig.
Geringes Risiko bei Klage
Eine Rechtsschutzversicherung hilft Arbeitnehmern, gegen Kündigungen vorzugehen und entweder die Rechtmäßigkeit anzuzweifeln oder die Abfindung möglichst hoch zu gestalten. Die „Abfindung im Job“ ist auch das Thema des aktuellen ZDF WISO Tipps – das Magazin für Verbraucher wird immer montags um 19.25 Uhr ausgestrahlt. Laut ZDF Wiso kann eine Kündigung unwirksam sein, wenn soziale Aspekte vernachlässigt wurden oder ein anderer, ähnlicher Arbeitsplatz in dem Unternehmen frei wäre. Mit der Hilfe einer Rechtsschutzversicherung können Arbeitnehmer in diesem Fall auf Weiterbeschäftigung klagen. Das Risiko ist gering, denn der Versicherer übernimmt die Kosten für die gerichtliche Auseinandersetzung.
Bestehen keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit, müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Abfindung aushandeln. Viele Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern außergerichtliche „1a Lösungen“ an. Der Arbeitnehmer verzichtet auf sein Klagerecht und erhält dafür im Gegenzug eine Abfindung. In den meisten Fällen möchten Arbeitnehmer aber vor Gericht eine höhere Entschädigung durchsetzen. Auch hier ist die Rechtsschutzversicherung hilfreich, denn sie kommt für die Kündigungsschutzklage auf. In der Regel endet ein solches Gerichtsverfahren mit einem Vergleich.
Rechtsschutz richtig abschließen
Um bei einer Kündigung alle rechtlichen Mittel in der Hand zu haben, ist eine Rechtsschutzversicherung mit beruflichem Schutz notwendig. Üblicherweise unterteilen sich die meisten Policen in die Bereiche Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz. Wer beispielsweise nur einen Verkehrsrechtsschutz besitzt, erhält als Arbeitnehmer keine Unterstützung. Die berufliche Absicherung kann einzeln oder im Paket mit den beiden anderen Geltungsbereichen abgeschlossen werden. Wie verschiedene Rechtsschutzversicherungen im Test abschneiden, erfahren Sie ebenso bei uns.