Rechtsschutz ohne Wartezeit

Meist wird eine Rechtsschutzversicherung erst abgeschlossen, wenn sich juristischer Ärger ankündigt. Allerdings stellt sich dann im Regelfall heraus, dass die Rechtsschutzversicherung die Kosten dieser Auseinandersetzung nicht übernimmt. Denn es gibt eine Wartezeitbis der Versicherungsschutz greift. Es gibt aber auch Rechtsschutzversicherungen ohne Wartezeit, bei der der Rechtsschutz schon ab dem Tag des Vertragsabschlusses besteht.

Warum gibt es Rechtsschutzversicherungen mit Wartezeit?

Alter Wecker - 5 vor 12 als Symbol für WartezeitDie Kosten für Gerichtsverfahren sind in der Regel sehr hoch und übersteigen die Höhe der jährlichen Beiträge einer Rechtsschutzversicherung um ein Vielfaches. Schließt jemand eine Rechtsschutzversicherung vor dem Hintergrund ab, dass er in Kürze jemanden verklagen möchte und die Rechtsschutzversicherung nach dem Prozess wieder kündigen zu wollen, bedeutet das für die Versicherung große Verluste. Denn dann stehen mehrere tausend Euro Verfahrenskosten einem niedrigen dreistelligen Betrag gegenüber.

Mehrere solcher Fälle würden direkt dazu führen, dass diese Verluste auf alle Versicherten umgelegt, sprich, die Beiträge für alle steigen würden. Um dieser Art des Missbrauchs vorzubeugen, haben viele Rechtsschutzversicherungen eine Wartezeit, die in den meisten Fällen drei Monate beträgt. Die Wartezeit ist eine Art Verlustversicherung für die Versicherungsunternehmen selbst, aber auch für die Versicherungsnehmer, die ansonsten deutlich höhere Beiträge zahlen müssten.

In den drei Monaten Wartezeit bezahlt der Versicherungsnehmer seine Beiträge, erhält jedoch noch keinerlei Leistung. Umso wichtiger ist es daher, sich rechtzeitig um eine Rechtsschutzversicherung zu kümmern, damit man im Streitfall auch ordentlich abgesichert ist.

Warum Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit?

Bietet ein Versicherungsunternehmen eine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit an, gilt der Versicherungsschutz ab Zustandekommen des Versicherungsvertrags. Zumindest, wenn auch die erste Beitragszahlung rechtzeitig beim Versicherer eingegangen ist. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung ist die einzige Rechtsschutzversicherung, die generell ohne Wartezeit abgeschlossen werden kann. Das ist durchaus sinnvoll, damit man beispielsweise direkt ab dem Tag rechtsschutzversichert sein kann, an dem man ein Auto bekommt.


Bei Angelegenheiten des Verkehrsrechts ist es zudem oft sehr einfach, den Zeitpunkt zu bestimmen, an dem der Rechtsstreit begonnen hat. Dieser Zeitpunkt ist extrem wichtig, denn auch eine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit übernimmt nur die Kosten für Streitigkeiten, die nach Beginn des Versicherungsschutzes begonnen haben. Einige Versicherungsunternehmen gehen mittlerweile dazu über, auch Rechtsschutzversicherungen ohne Wartezeit anzubieten, die seit jeher nur mit Wartezeit angeboten wurden. Auf den ersten Blick scheinen die Angebote sehr verlockend, jedoch liegt der Teufel oft im Detail, nicht nur was die Kosten angeht. Wir haben für Sie übrigens auch verschiedene Rechtsschutzversicherung Tests zusammen gefasst.

Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit günstiger oder teurer?

Rein rechnerisch sind Rechtsschutzversicherungen ohne Wartezeit günstiger als die gleiche Versicherung mit Wartezeit. Die Beiträge einer Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit sind im Normalfall genauso hoch oder nur wenig teurer als die einer Rechtsschutzversicherung mit Wartezeit.

Daraus resultiert, dass der Versicherungsnehmer für seine Beiträge ein ganzes Jahr lang Leistungen erhält und nicht nur neun Monate. Pro Leistungsmonat ist die Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit somit günstiger. Ab dem zweiten Versicherungsjahr könnte die Versicherung ohne Wartezeit jedoch teurer sein, denn oftmals gehen solche Angebote mit etwas erhöhten Beiträgen oder einer höheren Selbstbeteiligung pro Schadensfall einher. In vielen Fällen ist es auch so, dass Rechtsschutzversicherungen ohne Wartezeit einen schlechteren Leistungsumfang bieten oder in den ersten Monaten nur einen Teil der Leistungen erbringen.

In vielen Fällen ist es auch so, dass Rechtsschutzversicherungen ohne Wartezeit einen schlechteren Leistungsumfang bieten oder in den ersten Monaten nur einen Teil der Leistungen erbringen.

Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit Vorteile

Der größte Vorteil einer Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit ist selbstverständlich, dass der Versicherungsschutz sofort gültig ist. Sollte man am Tag nach Vertragsabschluss in einen Rechtsstreit verwickelt werden, übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten. Damit geht auch einher, dass die Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit auf die monatlichen Kosten heruntergerechnet günstiger ist als eine Versicherung mit Wartezeit, da der Versicherungsnehmer im ersten Versicherungsjahr für das gleiche Geld zwölf statt neun Monate lang Leistungen von der Rechtsschutzversicherung bekommen kann.

 

Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit Nachteile

Wo Licht ist, da ist auch Schatten. Das gilt auch für die meisten Rechtsschutzversicherungen ohne Wartezeit. Oftmals ist es so, dass entweder die Beiträge oder die Selbstbeteiligung im Schadensfall teurer sind als bei der gleichen Rechtsschutzversicherung mit Wartezeit. Das kann sich spätestens ab dem zweiten Versicherungsjahr rächen, wenn man für die gleichen Leistungen mehr bezahlt. In vielen Fällen ist auch der Leistungsumfang reduziert. Beispielsweise können die Deckungssummen niedriger ausfallen oder einige Leistungen stehen erst nach einer gewissen Zeit zur Verfügung, was den erhofften guten Versicherungsschutz gleich wieder relativiert.

Sowohl bei Rechtsschutzversicherungen mit als auch ohne Wartezeit ist es so, dass generell keine Kosten für Verfahren übernommen werden, deren Ursprung vor dem Versicherungsbeginn liegt. Der Versicherungsschutz ist zwar sofort verfügbar, jedoch greift er auch bei einer Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit nicht, wenn man beispielsweise mit seinem Nachbarn schon vor Versicherungsbeginn im Streit lag. Ob drei Monate Wartezeit oder nicht, eine Rechtsschutzversicherung zahlt immer nur dann, wenn der Beginn der Streitigkeiten zeitlich nach Beginn des Versicherungsschutzes liegt. Zudem darf ein Streitfall zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht absehbar sein.

Welche Rechtsschutzversicherungen gibt es ohne Wartezeit?

Ob es eine Wartezeit gibt oder nicht, entscheidet grundlegend der Anbieter. Man kann hier nur betrachten, welche Rechtsschutzversicherungen üblicherweise ohne Wartezeit angeboten werden. In der Regel haben Verkehrsrechtsschutzversicherungen keine Wartezeit, auch nicht bei Neuverträgen. Auch einige weitere Rechtsschutzversicherungen werden fast immer ohne Wartezeit angeboten. Diese sind beispielsweise:

  • Strafrechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeitenstrafrechtsschutz
  • Schadenersatzrechtsschutz
  • Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
  • Disziplinarrechtsschutz
  • Standesrechtsschutz
  • Beratungsrechtsschutz für Familienangelegenheiten

Diese Versicherungen sind allerdings in den allerseltensten Fällen einzeln abschließbar, sondern sind Bestandteil von Privat- oder Verkehrsrechtsschutzversicherungen. Hier gilt es im Einzelfall zu prüfen, ob diese Leistungen bei der jeweiligen Rechtsschutzversicherung unter die Wartezeitregelung fallen oder nicht.

 

Welche Rechtsschutzversicherungen gibt es nur mit Wartezeit?

Grünes HäckchenÜblicherweise werden folgende Rechtsschutzversicherungen nur mit Wartezeit angeboten: 

Im Normalfall beträgt die Wartezeit drei Monate bei Neuverträgen. Bei einem Versicherungswechsel wird für gewöhnlich auf die Wartezeit verzichtet, um dem Versicherungsnehmer einen lückenlosen Rechtsschutz zu bieten. Ehe- und Unterhalts-Rechtsschutz unterliegen meistens besonderen Bedingungen. In diesen Bereichen sind sogar Wartezeiten von bis zu drei Jahren möglich.

Wartezeit von Rechtsschutzversicherungen umgehen oder verringern?

Die Wartezeit von Rechtsschutzversicherungen lässt sich nicht generell umgehen oder reduzieren. Es gibt aber ein paar Faktoren, die man bezüglich der Wartezeit beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung oder einem Versicherungswechsels beachten sollte, um größtmöglichen Rechtsschutz genießen zu können. Ein Großteil der Versicherungen verzichtet auf die Wartezeit, wenn der Versicherungsnehmer bereits seit einiger Zeit andere Rechtsschutzbereiche bei dem Unternehmen versichert hat. Das heißt, dass es beispielsweise oftmals möglich ist, eine Mietrechtsschutzversicherung bei einem Versicherungsanbieter ohne Wartezeit abzuschließen, wenn man schon seit einem Jahr beim selben Unternehmen privat rechtsschutzversichert ist.

Auch beim Anbieterwechsel werden Wartezeiten oft gestrichen. Wechselt man von einer Versicherung zu einer anderen, gibt es meist keine Wartezeiten beim neuen Versicherer, wenn die gleichen Rechtsbereiche auch im Vorvertrag versichert waren. Generell nicht möglich ist, die Wartezeit zu umgehen, indem man den Vertragsabschluss nach hinten datiert und die Rechtsschutzversicherung somit rückwirkend abschließt. Daher soll hier noch einmal darauf hingewiesen werden, dass es wichtig ist, eine Rechtsschutzversicherung frühzeitig abzuschließen und nicht zu warten, bis sich ein Rechtsstreit ankündigt oder der Ernstfall sogar schon eingetreten ist.