Hilft die Rechtsschutzversicherung im Falle einer Scheidung?
Eine Scheidung kann richtig teuer werden. Neben den Kosten für die Erstberatung beim Rechtsanwalt kommen die Gerichtskosten für das Scheidungsverfahren hinzu. Unterhaltsansprüche gegenüber dem Ehepartner und den Kindern müssen im Rahmen der Scheidung geklärt werden. Eine Rechtsschutzversicherung ist sinnvoll, doch im Versicherungsschutz sind meistens nur die Kosten für die Erstberatung enthalten. Der Versicherungsnehmer muss dann alle weiteren Kosten für die Scheidung selbst tragen.
Um das zu vermeiden, gilt es, bei einer bereits vorhandenen Rechtsschutzversicherung den Versicherungsschutz zu prüfen oder vor dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung den Vergleich in einem Rechtsschutz Rechner zu starten und auf den Leistungsumfang der verschiedenen Tarife zu achten.
Was zahlt eine Rechtsschutzversicherung im Falle einer Scheidung?
Da sich Scheidungsverfahren über mehrere Monate und teilweise sogar über Jahre erstrecken können, wird die Kostenübernahme für die Versicherer teuer. Die Rechtsschutzversicherer übernehmen meistens nur die Kosten für die Erstberatung bei einer Scheidung, während die Scheidungskosten nicht im Leistungsumfang der Rechtsschutzversicherung enthalten sind.
Geht es um Scheidung und die dafür anfallenden Kosten, sprechen die folgenden Zahlen eine eigene Sprache:
- Im Schnitt lassen sich Paare in Deutschland nach 14,9 Ehejahren scheiden.
- Die Scheidungsquote in Deutschland lag 2015 bei 41 Prozent.
- Scheidungsanträge wurden 2014 zu 52 Prozent von Frauen, zu 40 Prozent von Männern und zu 8 Prozent von beiden Partnern gestellt.
- In 56 Prozent der Scheidungsfälle spielen finanzielle Auseinandersetzungen eine große Rolle.
- Im Jahr 2017 gab es in Deutschland ca. 153.500 Scheidungen.
Angesichts dieser Zahlen ist es nicht verwunderlich, dass die meisten Versicherer beim Rechtsschutz Scheidungssachen direkt vom Versicherungsschutz ausschließen.
Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung gegebenenfalls?
Damit die Kosten für die Erstberatung zur Scheidung tatsächlich von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden, kommt es auf einen Familientarif mit Privatrechtsschutz an. Zusätzlich muss die Komponente Familienrecht explizit in der Rechtsschutzversicherung enthalten sein. Sie ist nicht immer Bestandteil im Privatrechtsschutz. In einem Familientarif sind der Ehe- oder Lebenspartner sowie die minderjährigen Kinder des Versicherungsnehmers mitversichert. Der Anwalt darf für die Erstberatung gemäß § 34 RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer berechnen.
Eine Kostenübernahme bei einer Trennung erfolgt, genau wie bei einer Scheidung, im Regelfall nur für die Erstberatung. Auch bei einer Trennung muss der Unterhaltsanspruch für den Ehepartner und die Kinder geregelt werden. Im Rahmen der Erstberatung werden Fragen über das Sorgerecht für Kinder, wenn die Eheleute getrennt leben, meistens nicht ausführlich geklärt.
Wofür fallen bei einer Scheidung Kosten an und wie hoch sind sie?
Neben den Kosten für die Erstberatung fallen bei einer Scheidung Gerichtskosten und Anwaltskosten an. Wie hoch diese Kosten sind, hängt vom Streitwert ab. Der Streitwert muss nicht bezahlt werden und dient nur als Berechnungsgrundlage. Um bei der Scheidung Kosten zu sparen, sollten die Eheleute versuchen, die Scheidungsfolgesachen einvernehmlich zu regeln. Bei den Scheidungsfolgesachen sind verschiedene Fragen zu klären:
- Wer bekommt das Sorgerecht für die Kinder?
- Wer erhält was vom Hausrat?
- Wie wird das gemeinsam erarbeitete Vermögen geteilt?
- Wer muss die Verbindlichkeiten bei der Bank zahlen?
- Wer behält die Wohnung?
Solche Scheidungsfolgesachen können vor dem Familiengericht geklärt werden, doch ist das mit zusätzlichen Kosten verbunden. Sinnvoller sind Scheidungsfolge- oder Trennungsvereinbarungen. Muster dafür gibt es im Internet.
Die Gerichts- und Anwaltsgebühren machen den größten Teil der Scheidungskosten aus. Die Gerichtskosten sind niedriger als die Anwaltskosten. Das Familiengericht wird jedoch grundsätzlich erst dann tätig, wenn ein Gerichtskostenvorschuss gezahlt wurde. Nur dann, wenn die beiden Ehegatten nur über ein geringes Einkommen verfügen und die Scheidungskosten nicht finanzieren können, springt der Staat ein. Nach Prüfung der Vermögensverhältnisse kann der Staat eine Verfahrenskostenhilfe zahlen.
Die Gerichtskosten bestehen aus Gerichtsgebühren und gerichtlichen Auslagen. Eine konkrete Zahl über deren Höhe kann nicht angegeben werden, da sie abhängig vom Verfahrenswert sind. Eine Gerichtsgebührentabelle im Internet informiert darüber, in welcher Höhe die Gerichtsgebühren anfallen können. Sie beginnen bei 35 Euro und enden bei mehr als 3.500 Euro.
Wie hoch der Verfahrenswert ist, hängt von den Einkommensverhältnissen der Ehegatten und von den Folgesachen ab. Die gerichtlichen Auslagen sind Aufwendungen, die beim Gericht im konkreten Scheidungsfall anfallen, beispielsweise die Beauftragung eines Dolmetschers.
Die Anwaltskosten bei der Scheidung machen den Löwenanteil aus. Sie sind umso höher, je mehr Streitpunkte vorhanden sind. Bei der Berechnung der Anwaltsgebühren werden feste Faktoren wie:
- Anzahl der Kinder
- Gemeinsames Vermögen
- Versorgungsausgleich
- Einkommen beider Partner
herangezogen. Zusätzliche Faktoren sind Unterhaltsstreit und Sorgerechtsstreit. Bei einem Mindestverfahrenswert von 3.000 Euro ist mit Anwaltskosten von über 620 Euro, bei einem Höchstverfahrenswert von 1 Million Euro mit Anwaltskosten von mehr als 15.380 Euro zu rechnen. Da in Deutschland bei einer Scheidung Anwaltspflicht besteht, kommen die Eheleute nicht um die Anwaltskosten herum.
Ist bei einer Scheidung eine Rechtsschutzversicherung nötig?
Eine Rechtsschutzversicherung ist bei einer Scheidung nicht nötig und nicht vorgeschrieben. Da meistens nur die Kosten für die Erstberatung von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden und diese Kosten den geringsten Teil der Scheidungskosten ausmachen, muss der Versicherungsnehmer den größten Teil der Kosten für die Scheidung selbst tragen.
Auch wenn die Rechtsschutz bei einer Scheidung nicht notwendig ist, ist es aufgrund der hohen Kosten für das Gerichtsverfahren sinnvoll, eine Rechtsschutzversicherung mit der Komponente Eherechtsschutz abzuschließen.
Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit bei Scheidung? Ist das möglich?
Eine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit ist bei einer Scheidung nicht möglich. Es gibt bislang nur eine Versicherungsgesellschaft, die Privatrechtsschutz mit dem Zusatzbaustein Eherechtsschutz im Rahmen ihrer Rechtsschutzversicherung anbietet. Als einzige Versicherungsgesellschaft bietet die Arag den Eherechtsschutz für den Fall einer Scheidung an. Der Versicherungsnehmer muss drei Jahre lang warten, bis eine Kostenübernahme nicht nur für die Erstberatung, sondern auch für die Gerichts- und Anwaltskosten durch die Rechtsschutzversicherung erfolgt. Dieser Eherechtsschutz der Arag Rechtsschutzversicherung gilt für beide Ehepartner.
Was ist beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung zu beachten, damit Rechtsschutz im Falle einer Scheidung gewährt wird?
Wer eine Rechtsschutzversicherung abschließen und auch im Falle einer Scheidung abgesichert sein möchte, sollte sich für die Arag als Versicherungsgesellschaft entscheiden. Um eine Kostenübernahme für die Anwalts- und Gerichtskosten bei einer Scheidung zu erhalten, muss der Privatrechtsschutz mit der Komponente Familienrechtsschutz gewählt werden. Damit tatsächlich Versicherungsschutz durch die Rechtsschutzversicherung für den Fall der Scheidung besteht, muss der Baustein Eherechtsschutz zusätzlich gewählt werden. Das wirkt sich auf die Höhe der Prämien der Rechtsschutzversicherung aus, doch angesichts der hohen Scheidungskosten lohnt sich das. Wer bereits eine Rechtsschutzversicherung bei der Arag mit Familienrechtsschutz hat, kann nachträglich Eherechtsschutz vereinbaren.
Welches sind aktuell die besten Rechtsschutzversicherungen für den Fall einer Scheidung?
Geht es um die Kostenübernahme für den Fall der Scheidung, ist die Arag wohl die beste Rechtsschutzversicherung. Ihr Alleinstellungsmerkmal gegenüber anderen Rechtsschutzversicherungen ist der Eherechtsschutz. Er umfasst:
- Rechtliche Unterstützung bei Scheidung und Scheidungsfolgesachen
- Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer und dessen Ehepartner
- Kostenübernahme für den Scheidungsanwalt
- Versicherungssumme bis zu 30.000 Euro je Rechtsfall.
Bei uns können die besten Rechtsschutzversicherungen ermittelt und miteinander verglichen werden. Gute Rechtsschutzversicherungen sind neben der Arag auch
- Roland mit unbegrenzter Deckungssumme, kostenloser Erstberatung und Wartezeit bis zu drei Monaten
- Advocard mit unbegrenzter Deckungssumme, kostenloser Erstberatung und Wartezeit bis zu drei Monaten
- ADAC-Rechtsschutz exklusiv für Mitglieder mit unbegrenzter Deckungssumme, kostenloser Erstberatung und Wartezeit bis zu drei Monaten.
Roland, Advocard und ADAC-Rechtsschutz übernehmen jedoch nicht die Kosten für das Scheidungsverfahren. Wir haben für Sie auch recherchiert, wie die Advocard Rechtsschutzversicherung im Test und die Roland Rechtsschutzversicherung im Test abschneidet.
Welche Hilfe kann in Anspruch genommen werden, wenn keine Rechtsschutzversicherung mehr abgeschlossen werden kann?
Wer sich scheiden lassen möchte, aber keine Rechtsschutzversicherung mehr abschließen kann, muss die Kosten für die Scheidung und für die Erstberatung in vollem Umfang selbst tragen. Es gibt jedoch die Möglichkeit, wenn das Einkommen und die Vermögensverhältnisse der beiden Eheleute nicht für die Deckung der Scheidungskosten ausreichen, einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe zu stellen.
Der Scheidungsanwalt kann über die Verfahrenskostenhilfe beraten. Formulare für Anträge sind im Internet verfügbar. Der Antrag wird beim Amtsgericht gestellt. Der Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe für die Scheidung wird nach Einzelfall geprüft. Kann nur ein Ehegatte die Scheidungskosten nicht tragen und ist keine Rechtsschutzversicherung mit Eherecht vorhanden, kann der Ehegatte mit dem entsprechenden Einkommen verpflichtet werden, einen Kostenvorschuss als Teil seiner Unterhaltsverpflichtung zu gewähren.
Vor der Scheidung kann für die einvernehmliche Regelung der finanziellen Verhältnisse ein Ehevertrag abgeschlossen werden. Die Ehesachen können in diesem Vertrag geregelt werden. Das erspart Streitigkeiten vor Gericht und auch eine Rechtsschutzversicherung müsste ggf nicht in Anspruch genommen werden. Die Belastungen durch die Anwalts- und Gerichtskosten können bei einer einvernehmlichen Scheidung geringer ausfallen.
Fazit zur Rechtsschutzversicherung bei der Scheidung
Bei einer Scheidung übernehmen die Rechtsschutzversicherungen nur die Kosten für die anwaltliche Erstberatung. Für diesen Fall muss ein Familientarif für den Privatrechtsschutz abgeschlossen werden. Im Rahmen der Erstberatung werden nur grundlegende Fragen zur Scheidung beantwortet. Der Anwalt kann jedoch eine grobe Orientierung über die Höhe der Scheidungskosten geben.
Wie hoch die Scheidungskosten ausfallen, ist abhängig vom Streitwert. Die Anwaltskosten machen den größten Teil der Scheidungskosten aus. Die Arag ist gegenwärtig die einzige Versicherungsgesellschaft in Deutschland, die auch Versicherungsschutz im Scheidungsfall anbietet. Dafür muss eine Privatrechtsschutzversicherung für Familienrechtsschutz mit dem Baustein Eherecht abgeschlossen werden. Das ist nur für Verheiratete möglich. Im Scheidungsfall übernimmt die Arag nicht nur die Kosten für die Erstberatung, sondern auch die Gerichts- und Anwaltskosten. Die Deckungssumme beträgt 30.000 Euro in jedem Scheidungsfall. Erfahren Sie mehr zur ARAG Rechtsschutzersicherung im Test.
Der Versicherungsnehmer muss jedoch die Wartezeit von drei Jahren beachten. Erst nach der Wartezeit für die Rechtsschutzversicherung kann die Kostenübernahme erfolgen. Wer bei einer Scheidung keine Rechtsschutzversicherung hat, muss alle Kosten selbst tragen. Eine Ausnahme bildet eine Verfahrenskostenhilfe. Sie muss beantragt werden und übernimmt die Kosten, wenn beide Ehepartner bei der Scheidung nur über ein geringes Einkommen verfügen.
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