Steuerliche Absetzbarkeit der Rechtschutzversicherung

Steuer ErinnerungBei vielen Verbrauchern herrscht Unklarheit über die steuerliche Absetzbarkeit der Rechtsschutzversicherung. Grundsätzlich ist eine private Police im Gegensatz zur gewerblichen Versicherung nicht steuerlich absetzbar. Denn als Sachversicherung ist sie nicht zur Vorsorge angedacht und damit nicht steuerlich absetzbar.

Doch für Privatpersonen ist das kein Grund, sich nicht weiter mit der steuerlichen Absetzbarkeit des Rechtsschutzes zu beschäftigen. Denn es gibt eine Ausnahme, mit der Sie bei Ihrer Steuererklärung bares Geld einsparen können. Vorausssetzung ist aber, dass ein beruflicher Schutz mit in die Versicherung eingeschlossen ist. Hier erfahren Sie, wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie sich den Rechtsschutz steuerlich absetzen lassen möchten. Vorab können Sie Ihre aktuelle Rechtsschutzversicherung gerne einmal mit dem Angebot am Markt vergleichen.

Steuerliche Absetzbarkeit bei einem privaten Rechtsschutz

Ein rein privater Rechtsschutz oder eine einzelne Versicherung für den privaten Unfallrechtsschutz können beim Finanzamt nicht geltend gemacht werden. Lediglich der Anteil einer privaten Versicherung, der auf den Arbeitsrechtsschutz entfällt, ist für die steuerliche Absetzbarkeit der Rechtsschutz-Versicherung von Bedeutung.

Diese Ausnahmeregel beruht auf einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH-Urteil vom 31.1.1997, BFH/NV 1997 S. 346). Früher wurde bei einer Kombination aus Privat-, Berufs- und Verkehrrechtsschutz für die berufliche Absicherung pauschal ein Drittel angesetzt, heute muss nach einer Anordnung des Bundesfinanzministeriums der genaue Anteil berechnet werden. Haben Sie jedoch als Absicherung für eine Kündigung einen separaten beruflichen Rechtsschutz-Vertrag abgeschlossen, können Sie Ihre Beitragszahlung in voller Höhe geltend machen. Dies ist jedoch sehr selten der Fall, da die überwiegende Mehrheit der Versicherer einen beruflichen Schutz ausschließlich als Ergänzung zu einem privaten Rechtsschutz anbietet.


Manche Unternehmen weisen den beruflichen Anteil bei einer Kombination mit einem privaten Rechtsschutz explizit auf ihrer Rechnung aus. Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft liegt dieser Anteil beim Familienrechtsschutz gar fast bei zwei Drittel, bei einem zusätzlichen Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie immer noch bei 43 Prozent – jedoch sind diese allgemeinen Zahlen nicht anerkannt. Daher müssen Sie in der Regel für einen exakten Nachweis selbst beim Unternehmen vorstellig werden. Der Versicherer stellt Ihnen auf Anfrage dann eine Bescheinigung aus, welcher Anteil an der Gesamtprämie auf den beruflichen Schutz entfällt. Für die Berechnung zieht die Versicherung ihre gesamte Schadenstatistik zu Rate und ermittelt zumeist einen Anteil für den Arbeitsrechtsschutz, der je nach Leistungsumfang Ihrer Police etwa ein Drittel bis teilweise über 50 Prozent beträgt. Mäusefall mit GeldDie ermittelte Zahl können Sie nun in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten zur Sicherung Ihrer Einkünfte geltend machen (Anlage N, Zeile 48 (Sonstiges).

Zudem müssen Sie den Nachweis des Rechtsschutz-Versichers an Ihre Erklärung anhängen. Die steuerliche Absetzbarkeit macht sich beim Rechtsschutz für Sie deutlich bemerkbar. Zahlen Sie etwa eine Jahresprämie von 200 Euro, können Sie beim Fiskus auf diese Art und Weise locker 75 Euro einsparen. Das gilt jedoch nur, wenn Sie bei den Werbungskosten mit Ihren Ausgaben und Aufwendungen für die Arbeit die Grenze von 1.000 Euro überschreiten. Denn diesen Betrag zahlt das Finanzamt ohnehin pauschal für Ihre Werbungskosten. Liegen Sie unter der Tausend-Euro-Grenze, können Sie sich also den zusätzlichen Aufwand sparen.

Tipp: Wenn Sie Hilfe zum Thema Steuern benötigen, besuchen Sie für Informationen in Deutschland die Seite von finanztip.de oder in der Schweiz die Webseite steuerhilfe.ch.

Volle steuerliche Absetzbarkeit einer gewerblichen Rechtsschutzversicherung

Deutlich einfacher verhält es sich mit der steuerlichen Absetzbarkeit der gewerblichen Rechtsschutzversicherung. Sie kann beim Fiskus in jedem Fall geltend gemacht werden. Und zwar nicht nur teilweise: Der volle Rechnungsbetrag der Versicherung ist steuerlich absetzbar. Vor allem für Selbstständige ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll, da Sie auch ohne großes finanzielles Risiko zu ihrem Recht kommen können.

Hinweis: Die steuerliche Absetzbarkeit des Rechtsschutzes beginnt schon mit dem ersten Tag der selbstständigen Tätigkeit.